Satzung
Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg Stadt und Land
Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg Stadt und Land hat am 12.02.2025 die Neufassung ihrer Satzung beschlossen. Diese regelt die Aufgaben, die Mitgliedschaft, die Organe sowie die Rechte und Pflichten innerhalb der Kreishandwerkerschaft.
Inhaltsverzeichnis der Satzung
Name, Sitz und Bezirk (§1)
Aufgaben (§2)
Mitgliedschaft (§3)
Organe (§4)
Wahl- und Stimmrecht, Wählbarkeit (§5)
Mitgliederversammlung (§§6-11)
Vorstand (§§12-16)
Geschäftsführung (§17)
Ausschüsse (§§18-19)
Beiträge, Gebühren (§20)
Haushaltsplan (§21)
Jahresrechnung (§22)
Kassenführer (§23)
Vermögensanlage (§24)
Änderung der Satzung (§25)
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung (§26)
Liquidation (§27)
Fusion (§28)
Aufsicht (§29)
Bekanntmachungen (§30)
Inkrafttreten (§31)
Die vollständige Satzung enthält detaillierte Regelungen zu den genannten Punkten, darunter die Zusammensetzung und Aufgaben der Organe, Wahlverfahren, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie finanzielle und verwaltungstechnische Bestimmungen.
Download der Satzung
Die vollständige Satzung der Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg Stadt und Land steht Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung:
Satzung der Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg (PDF, Stand 12.02.2025)
Hinweis: Die Bekanntmachungen der Kreishandwerkerschaft erfolgen gemäß §30 der Satzung auf der Homepage der Kreishandwerkerschaft. Mitglieder ohne Internetzugang können schriftliche Bekanntmachungen anfordern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg.